1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, über das Reservierungssystem der Vermittler (Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. und angeschlossenen IRS-Partner) oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem Leistungsanbieter als Reiseveranstalter, im Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweils abgedruckten bzw. ausgewiesenen Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV, ggf. erklärt über die Vermittlungsstelle, zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung an die Buchungsperson. Sollte der Gast mündlich buchen, erhält er, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, von der jeweiligen Buchungsstelle ein schriftliches Angebot zum Vertragsschluss, der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes durch den Gast zustande.
1.3 Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.